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Allgemeine Postenanweisung: “Dem Posten ist, wenn nicht ausdrueklich anders bestimmt, verboten, die Waffe aus der Hand zu legen (Pistole am Leibriemen
gilt als Waffe in der Hand), sich zu setzen, zu legen oder anzulehnen, zu essen, zu trinken, zu rauchen, zu schlafen, sich zu unterhalten - so weit er nicht dienstlich Auskunft und Weisungen
zu erteilen hat -, Geschenke anzunehmen, ueber seinen Postenbereich hinauszugehen oder ihn vor Abloesung zu verlassen. In den besonderen Postenanweisungen duerfen Ausnahmen oder weitere
Einschraenkungen zugelassen werden.”
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